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Steuern - Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen

Sie können Handwerkerrechnungen beim Finanzamt steuerlich absetzen - in Höhe von bis zu 1.200 Euro jährlich. Konkret können Sie die Arbeitskosten, also die Dienstleistung des Handwerkers geltend machen. Die Materialkosten können Sie nicht absetzen.

Im Detail: Der Dienstleistungsanteil der Handwerkerrechnung ist bis zu einer Höhe von 6.000 Euro jährlich absetzbar und wird zu maximal 20% durch das Finanzamt erstattet (= 1.200 Euro).

Wichtig: Der Posten Lohnkosten (die Dienstleistung) muss in der Handwerksrechnung extra ausgewiesen werden, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.

Bereiche: Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Dienstleistungskosten folgender Leistungen:

* Modernisierungsmaßnahmen
* Erhaltungsmaßnahmen
* Renovierungsmaßnahmen

Berechtigte: Eigentümer von Wohnraum sowie Mieter, wenn die Maßnahmen im Privathaushalt durchgeführt werden.

Weitere Voraussetzungen:

* Arbeits- und Materialkosten sollten auf der Rechnung getrennt aufgeführt sein
* Der Rechnungsbetrag muss bereits überwiesen sein
* Zahlungsbeleg wird mit eingereicht

Ausnahmen: Wurden die Handwerkerkosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben bereits geltend gemacht, ist keine Einreichung möglich.

Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit unserer Leistungen erhalten Sie direkt bei uns. Nehmen Sie hierzu einfach zu uns Kontakt auf oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.

 



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