
Am 1.11.2011 ist eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.
Dem Hauseigentümer drohen nicht unerhebliche Strafen, wenn er den dort neu definierten, verschärften Pflichten nicht nachkommt.
Diese Untersuchungspflichten und Meldepflichten für Anlagen zur Trinkwasser-erwärmung, also von zentralen Heißwasseranlagen, wurden verschärft, um der zunehmenden Gefährdung der Bürger durch Legionellen entgegen zu wirken. Legionellen sind Bakterien, die sich in solchen Anlagen vermehren können und eine häufig tödlich endende Erkrankung verursachen.
Die Verordnung bezieht sich hauptsächlich auf gewerblich vermietet Objekte,
Was heißt das in der Praxis ?
Vom Gesetz betroffen sind zentrale Warmwasserbereitung deren Speicher einen Inhalt von 400 Litern oder mehr haben oder deren Warmwasserleitungen 3 Liter oder mehr enthalten.
Also praktische ALLE Anlagen.
Einzig ausgenommen scheint die Warmwasserversorgung in Ein- und Zweifamilienhäusern, egal wie groß der Speicher- oder Leitungsinhalt ist.
Im Zweifel fragen Sie bitte Ihr Gesundheitsamt.
Nun muss die Existenz jeder Anlage nach dieser Definition, auch schon lange bestehender, dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Darüber hinaus sind dann jährlich Wasseruntersuchungen durchzuführen .
Bei Grenzwertüberschreitung von Legionellen sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Prüfintervalle werden enger gesetzt.
Lassen sie es nicht soweit kommen.
Wir bieten ihnen mit unserem SOLVIS VITAL 2 System eine technisch ausgereifte Lösung.
Bis zu 150 Wohneinheiten können mit hygienisch einwandfreiem Warmwasser
versorgt werden.
Bei Fragen rufen sie uns an : 02058-898953